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Corona und Homeoffice

Kann ein mit Corona verbundenes Home Office steuerlich absetzbar sein? Während der Koronakrise arbeiteten viele Mitarbeiter von zu Hause aus. Grundsätzlich können die daraus resultierenden Kosten von der Steuererklärung 2020 abgezogen werden. Die Arbeit von zu Hause aus muss jedoch ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet werden. Wenn Mitarbeiter selbst entscheiden können, wo sie arbeiten möchten, ist eine Entlassung unmöglich. Um die Notwendigkeit eines Home Office eindeutig nachzuweisen, sollten die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einholen. Hilfreich sind auch die Fotos des Hauses und die genaue Zeitliste (nur bei der Arbeit von zu Hause aus). Bisher wurde das Gesetz nicht gelockert, und das Gericht prüft derzeit, ob das Arbeitszimmer mehr als 50% für berufliche Aktivitäten verwendet wird. Sie wollen mehr über Homeoffice und Steuermöglichkeiten wissen - dann letzten Sie unseren Newsbeitrag "Homeoffice steuerlich absetzen".

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