Immer auf dem neuesten Stand - Unsere News

Grillen, Rasenmähen und Nacktsonnen

Sobald die Freiluftsaison beginnt, beginnen normalerweise auch die Probleme mit den Nachbarn: Rasenmäher Lärm, dicke Rauchwolken vom Griller oder Herr und Frau Müller sonnen sich sogar nackt. Aber was davon ist erlaubt und wann überschreitet es die Toleranzgrenze? Wenn die Tage länger und wärmer werden, werden die Menschen zunehmend durch die Hitze aus ihren Häusern vertrieben. Für viele Menschen ist ein schöner sonniger Morgen der perfekte Zeitpunkt, das Gras zu mähen, den Garten vorzubereiten und zu die Terrasse neu zu dekorieren. Auch sind die ersten Sonnenstrahlen der Startschuss für die Grillsaison. Nachbarn sind über diese Aktivitäten nicht immer erfreut - da der Nebel vom Holzkohlegrill und das Rauschen des Rasenmähers nicht an der Grundstücksgrenze aufhören. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind oft die Folge. Grillen und Rasenmähen: Maßgeblich ist, was ortsüblich ist Grundsätzlich gibt es kein einheitliches Nachbarschaftsgesetz, das vorschreibt, wann und wo Herr und Frau Österreicher im eigenen Garten grillen darf. Stattdessen enthält das Allgemeine Zivilgesetzbuch (ABGB) einen Abschnitt über "nicht zulässige Emissionen", welcher Lärm und Rauch enthält. Daher gilt das Gesetz für Grillgeräte und Rasenmäher. Solche Emissionen können nur verboten werden, wenn sie das lokale Niveau überschreiten. Dies ist ganz individuell: Der Schaden, den der Hausbesitzer erleiden muss, hängt von den Umständen des Einzelnen und genauer von der Umgebung ab. Ein Beispiel: Ein am Morgen krähender Hahn gilt in ländlichen Gebieten als normal, in der Innenstadt jedoch nicht. Widerrum sind Motorgeräusche dort häufiger als in ländlichen Gebieten. In den meisten Fällen sollten Grillabende und Rasenmähen gelegentlich im Garten oder auf dem Balkon durchgeführt werden, daher ist dies normalerweise nicht verboten. Für Rasenmähen und andere lärmverursachende Aktivitäten wie Laubbläser oder Heckenscheren haben die Gemeinden unterschiedliche Ruhezeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Gartenzwerge und Nacktbaden: Es gibt wenige Dinge, die einen verärgerten Nachbarn erfreuen können: Der hässliche Gartenzwerg von nebenan ist keine Imission und muss wohl oder übel geduldet werden. Auch das "nackige" Sonnenbaden von Hr. Müller muss geduldet werden denn, wenn ein Nachbar gerne in Adams Kostüm im Garten sonnt, muss der Nachbar es ertragen. Ein uneingeschränktes nacktes Sonnenbaden ist aber immer noch nicht unter allen Umständen erlaubt, da jeder, der sich nackt in der Öffentlichkeit zeigt, Gefahr läuft, als Verstoß gegen die öffentliche Moral gemeldet zu werden. In einem nicht öffentlich zugänglichen Garten besteht diesbezüglich aber kaum eine Gefahr. Der Baum des Nachbarn erstreckt sich zum Grundstück Wenn Äste oder Büsche von nahe gelegenen Grundstücken zu Ihren eigenen Grundstücken ragen, wird es etwas schwierig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Schattenwurf als negative Imissionen eingestuft werden kann. Die Pflanze darf nicht zu viel Sonnenlicht vom Eigentümer absorbieren. In der Tat kann der Eigentümer die Nachbarn nicht zwingen, Bäume oder Hecken zu fällen. Im Gegenzug haben sie das sogenannte Überhangrecht, die Heckenschere zu benutzen - aber die Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeiten professionell ausgeführt werden müssen, d.h. das die Pflanze nicht übermäßig beschädigt wird. Bleib freundlich, wahre den Frieden Nach allen Gesetzen, Vorschriften und Gesetzen sind persönliche Gespräche, der Beauftragung eines Anwalts bei Streitigkeiten mit Nachbarn immer vorzuziehen. Ein Beispiel: Laut Gesetz gilt ein Badminton, der über eine Grundstücksgrenze fliegt, als "unhöfliches Eindringen". Federballspieler haben kein Recht, den Ball zurückzuverlangen. In der Praxis geben die meisten Nachbarn den Ball trotzdem zurück. Gesunder Menschenverstand und gegenseitige Rücksichtnahme sind normalerweise hilfreicher als jedes Gesetz.

Zurück zur News-Übersicht

Kontakt
Direktkontakt

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden *

Anschrift RUSSINOV IMMOBILIEN KG Feldkirchner Straße 46 9020 Klagenfurt
Kontakt Telefon+43 463203520 E-Mailimmo@russinov.at
Hier finden Sie uns